

BEBAUUNGSPLAN
VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN
Bebauungsplan
Bebauungspläne legen die Nutzung von Grundstücken fest. Sie enthalten rechtsverbindliche Regelungen für die Nutzung von Grundstücken und werden aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Plans darlegen muss.
Vorhaben- und Erschließungsplan(Vorhabenbezogene Bebauungspläne)
Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann eine Gemeinde nach §12 Abs. 1 BauGB die Zulässigkeit von geplanten Bauvorhaben bestimmen. Dazu muss der Vorhabenträger (Investor) bereit und in der Lage sein, die geplanten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist (zwei Jahre) durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen.
Der VE-Plan besteht im wesentlichen aus einer abgestimmten Planung zwischen Gemeinde und Investor, einem Durchführungsvertrag zur Umsetzung der Planung und Übernahme der Kosten und dem Beschluss der Gemeinde.
Wir erstellen Bebauungsplan- und Vorhaben/Erschließungsplan Grundlagen in den unterschiedlichen Ausprägungen. Angefangen bei der einfachen Kartengrundlage, über umfangreiche Vermessungen der vorhandenen Topografie sowie aller Aufbauten, der einwandfreien Festlegung der Umringsgrenzen, bis hin zum Überflug mittels Drohne zur Erstellung eines 3D-Modells.
Beispiele:


